
Der Kanton legt die so genannte einfache Staatssteuer, abgestuft nach Einkommenshöhen fest. Im Weiteren legt er den Staatsteuerfuss fest. Der Kantonsrat hat diesen zurzeit auf 100% der einfachen Staatsteuer festgesetzt.
Die Steuerfüsse in den Gemeinden werden jedes Jahr anhand des Budgets definiert und von den Stimmbürgern genehmigt. Sie setzen sich aus dem Steuerbedarf der politischen Gemeinden und der Schulgemeinden zusammen. Dazu kommen die jeweiligen Steuern für die Kirchgemeinden.
Ein Beispiel: Der Staatssteuersatz liegt zurzeit bei 100%. Dazu kommen im Falle einer Gemeinde mit dem Steuerfuss 101% für die Politische und die Schulgemeinde, sowie 11% der ref. Kirche. Diese total 112% werden nun zum Staatssteuersatz dazu gezählt = 212% und mit der einfachen Staatssteuer (bei einem steuerbaren Einkommen von Fr. 63'900.-- sind dies Fr. 3'408.--, Tarif 2003) multipliziert. Das ergäbe in diesem Fall ein zu bezahlender Steuerbetrag von Fr. 7'225.--.
Links:
Steuerfüsse 2012
Zürcher Steueramt
Eidgenössische Steuerverwaltung