An sich ist die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in der Schweiz sehr liberal geregelt und braucht normalerweise keine eigentliche Bewilligung. Ausnahmen gibt es in Bereichen, wo die Interessen und die Sicherheit Dritter geschützt werden müssen. Im Einzelfall gilt es dennoch eine grosse Zahl von Bewilligungen einzuholen. Sie betreffen meist bestimmte Branchen. Im Folgenden einige wenige Informationen dazu.
Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige
Qualifiziertes Personal ist für unseren Wirtschaftsstandort wichtig. Sehr oft muss dieses im Ausland rekrutiert werden. Die Beschäftigung von Personen aus dem Ausland bedingt in der Regel eine Arbeitsbewilligung. Abhängig von Aufenthaltszweck, Dauer und Herkunft gibt es verschiedene Bewilligungsformen. Weiterführende Information, Gesuchsformulare usw. befinden sich unter den aufgeführten Links.
Weitere Informationen
Baubewilligungen
Für Neu- und Umbauten muss in der Standortsgemeinde ein Baugesuch eingereicht werden. Auskünfte geben die Bauämter der jeweiligen Gemeinde. In der Bauordnung sind die üblichen Rahmenbedingungen festgehalten.
Übersicht über weitere Bewilligungen (Kanton Zürich)
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